Die Abteilung Bauplanung der Stadt Haldensleben ist zuständig für die raumordnerische und städtebauliche Planung, die das Gemeindegebiet betreffen. Es werden dabei Bestimmungen zur Ordnung und Leitung der städtebaulichen Entwicklung und dem Recht der Bodenordnung nach BauGB durch Bauleitplanung umgesetzt.
Vorbereitende Bauleitplanung - Flächennutzungsplan - Stadtentwicklungs- und Rahmenplanung - Regionalplanung im Rahmen von Beteiligungsverfahren - Standortplanungen
| Verbindliche Bauleitplanung - Städtebauliche Rahmenpläne - Bebauungspläne - vorhabenbezogene Bebauungspläne
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sonstige Planungen / Konzeptionen - Landschaftspläne - Grünordnungspläne - Verkehrskonzeptionen - Entwicklungskonzeptionen | weitere Aufgaben - planungsrechtliche und städtebauliche Beurteilung - Stadtumbau - Aufstellung spezieller planungsrechtlicher Satzungen - Beteiligung im Rahmen von Umlegungs- und Erschließungsverfahren |

Plan der Stadt Haldensleben von 1911 (Auszug)
Öffnungszeiten:
Montag | - - - |
Dienstag | 9-12 Uhr; 13-18 Uhr |
Mittwoch | 9-12 Uhr |
Donnerstag | 9-12 Uhr; 13-16 Uhr |
Freitag | 9-12 Uhr |
Adresse:
Stadt Haldensleben
Bauamt
Abt. Stadtplanung / SG Umwelt
Markt 20 - 22
39340 Haldensleben
stadtplanung@stadt-haldensleben.de<< zurück