Ausbau der Ortseestraße in Althaldensleben
In Althaldensleben haben die Arbeiten zum Ausbau der Ortseestraße begonnen. Zwischenzeitlich sind die Pflasterarbeiten im Gehwegbereich begonnen worden (Fotos siehe unten).

Die komplexe Maßnahme beinhaltet neben dem grundhaften Ausbau der Fahrbahn den Neubau der Nebenanlagen mit Gehwegen sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Die Ausbaulänge beträgt ca. 230 m. Der Abwasserverband Haldensleben „Untere Ohre“ saniert in einer gesonderten Ausschreibung den Mischwasserkanal, erneuert Hausanschlüsse und errichtet einen Regenwasserkanal.
Nach Ausführung der Kanalbaumaßnahmen wird der grundhafte Ausbau der Fahrbahn und der Nebenanlagen möglich.
Gegenwärtig weist der gesamte Straßenraum, insbesondere die Gehwege, in der Oberflächenbefestigung erhebliche Verschleißerscheinungen auf. Die Gehwege bestehen aus einer ungebundenen Befestigung. Teilweise entwässern die privaten Dachflächen über frei auslaufende Fallrohre unzulässigerweise in den öffentlichen Verkehrsraum. Bedingt durch die fehlende Straßenentwässerung kommt es zu Ausspülungen zwischen Fahrbahn und Bord. Es ist ein jährlicher Unterhaltungsaufwand für die Beseitigung von Ausspülungen durch Auffüllung nach starken Regenereignissen notwendig.
Die vorhandene Straßenraumbreite ist Grundlage des straßentechnischen Entwurfs. Allen Verkehrsteilnehmern sollen unter Berücksichtigung der verkehrlichen und städtebaulichen Situation angemessene Verkehrsraumbreiten zur Verfügung gestellt werden.
Aufgrund des vorhandenen Verkehrsraumes wird unter Beachtung der Zufahrtsmöglichkeiten zu den Grundstücken und der notwendigen Anordnung der Versorgungsträger im unterirdischen Bauraum die vorhandene Achse der Straße beibehalten.
Die Gehbahn wird zweiseitig angeordnet und hat eine Breite zwischen 1,35 und 2,00 m.
Planerische Zwangspunkte im Lageplan bilden die angrenzende Bebauung, die Aufrissgestaltung richtet sich nach den Zufahrtshöhen, den Anschlusshöhen einmündender Straßen und den natürlichen Gefälleverhältnissen.
Unter Beachtung der vorhandenen Verkehrssituation wurden in der Oberflächengestaltung der Fahrbahn zwei Varianten betrachtet. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung besteht seitens der Anlieger noch keine Klarheit bezüglich der Ausbildung der Fahrbahnbefestigung. Deshalb sind im Leistungsverzeichnis die Pflaster- bzw. Asphaltbauweise als Varianten aufgenommen. Bis zur Auftragsvergabe wird die Art der Ausführung entschieden.
Die Regelbreite der Fahrbahn beträgt 5,00 m. Der vorhandene Straßenraum gestattet die Anordnung von Anlagen für den ruhenden Verkehr und Straßenbegleitgrün nicht.
Die Seitenbereiche sind als überfahrbare Gehbahn geplant. Die Gehbahn unterscheidet sich durch die Pflasterfarbe von den Zufahrten. Die Abgrenzung erfolgt durch stufenweisen Farbwechsel.
Die geringe Breite der Nebenanlagen lässt eine Begrünung nicht zu.
Als seitliche Ausbaugrenze gelten die Grundstücksgrenzen bzw. die vorhandenen Zaunanlagen und Mauern. Die Stadt Haldensleben holt im Fall der Überbauung von Privateigentum Bauerlaubnisse der betroffenen Eigentümer ein. Der Ausbauanfang schließt materialgleich an den vorhandenen Einmündungsbereich der Hinzenbergstraße an. Am Bauende wird die Bordführung der in 2009 realisierten Einmündung in die Neuhaldensleber Straße (L 24) aufgegriffen. Die gewählte Trasse folgt sowohl hinsichtlich der Lageplan- als auch der Höhenplanelemente im Wesentlichen dem Bestand. Die Trasse ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten im Wesentlichen vorbestimmt. An der Einmündung zur Hinzenbergstraße wird eine dreireihige Gosse angeordnet, um eine geordnete Wasserführung zu gewährleisten. Von hier bis ca. Station 0+008 verwindet sich die Fahrbahn von einem Einseit- zu einem Dachprofil, welches bis zum Bauende beibehalten wird. Der Neubau der Ortseestraße soll in den Nebenanlagen materialgleich dem bereits realisierten Ausbau der Neuhaldensleber Straße ausgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung besteht seitens der Anlieger noch keine Klarheit bezüglich der Ausbildung der Fahrbahnbefestigung. Deshalb sind im Leistungsverzeichnis die Pflaster- bzw. Asphaltbauweise als Varianten aufgenommen. Bis zur Auftragsvergabe wird die Art der Ausführung entschieden.
Es sind folgende Materialien zum Einbau vorgesehen:
Fahrbahn | Betonsteinpflaster Arconda Rohling 13,4 x 20,1 cm; 8 cm dick Farbe: anthrazit, Nr. 586 (Kronimus) | | alternativ: Asphaltdecke 4 cm Asphaltdeckschicht 10 cm Asphalttragschicht |
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Gehweg | Betonsteinpflaster Arconda Rohling 13,4 x 13,4 cm; 8 cm dick Farbe: haselnuss, Nr. 319 (Kronimus) | | |
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Zufahrten | Betonsteinpflaster Arconda Rohling 13,4 x 13,4 cm; 8 cm dick Farbe: anthrazit, Nr. 586 (Kronimus) | | |
Gegenüber dem jetzigen Zustand wird der Oberflächenabfluss durch die Pflasterung der Nebenanlagen vergrößert. Der vorhandene Gehweg entspricht der neu geplanten versiegelten Gehwegfläche.
Die Sammlung des Straßenoberflächenwassers erfolgt beidseitig mittels einer 0,35 m breiten 2-reihigen Bordrinne aus Betongossensteinen. Das Mindestgefälle in der Gosse von 0,5% wird nicht unterschritten. Es werden insgesamt 12 Straßenabläufe (6 je Gerinne) angeordnet.
Das anfallende Oberflächenwasser wird dem Gefälle folgend über die Bordrinnen und Straßenabläufe in das neue Kanalnetz der Neuhaldensleber Straße eingeleitet.
An der Einmündung zur Hinzenbergstraße wird eine dreireihige Gosse mit Straßenablauf angeordnet, um eine geordnete Wasserführung zu gewährleisten.
Derzeit prüft die Stadt – den Wünschen der Anwohner folgend – ob in der Ortseestraße zur Verkehrsentlastung ein Einrichtungsverkehr vorgeschrieben werden kann (Einbahnstraße).
Baubegleitend wird weiterhin untersucht, inwiefern der vorhandene Oberbau unterhalb der bituminösen Schichten kostensparend beibehalten werden kann.
Lageplan Gestaltung und Beschilderung
Fotodokumentation:
30. August 2010 (Gehweg in Baurichtung links gepflastert)

23. August 2010

2. August 2010

Zustand April 2010
