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Abteilung Hochbau/ Tiefbau

Ausbau der Maschenpromenade in Haldensleben 1. Bauabschnitt

Kurzbeschreibung

 

Gegenstand des Vorhabens ist der grundhafte Ausbau der Maschenpromenade 1. BA in Haldensleben von Station 1+000.00 (Einmündung Schützenstraße) bis Station 1+261.59 zwischen Schützenstraße und Karl-Liebknecht-Schule. Bestandteil der Baumaßnahme ist ebenfalls der grundhafte Ausbau der selbständigen Verkehrsanlage „Durchgang zur Kolonie“.

Der o. g. Abschnitt der Maschenpromenade befindet sich außerhalb des Sanierungsgebietes der Stadt Haldensleben. Der Bauabschnitt mündet am Bauanfang in die kommunale Schützenstraße und endet Höhe der Schule an die Bauabschnitte, die ebenfalls in diesem Jahr (fußläufige Maschenpromenade innerhalb des Sanierungsgebietes) bzw. zu einem späteren Zeitpunkt (befahrbarer Anliegerweg zwischen Schule und Hagenstraße) ausgebaut werden sollen.

Die Ausbaulänge des betrachteten Abschnittes beträgt 261.95 m.

Das Vorhaben beinhaltet neben dem grundhaften Ausbau der Fahrbahn und der Nebenanlagen die Oberflächenentwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.

Der grundhafte Ausbau der einmündenden Straßen ist bis zum Ende der Eckausrundung Bestandteil des Bauvorhabens.

Im Zuge des Ausbaus des öffentlichen Straßenraums plant der Abwasserverband Haldensleben „Untere Ohre“ (AVH) die Erneuerung des Mischwasserkanals in der Fahrbahn. Die Stadtwerke Haldensleben beabsichtigen die Erneuerung der Versorgungsleitungen Gas und Trinkwasser in neuer Trasse. Für das Versorgungsmedium Strom besteht kein Handlungsbedarf.

Die Maschenpromenade ist als verkehrsberuhigter Bereich auszubilden.

Das Vorhaben beinhaltet neben dem Ausbau der Fahrbahn und die Gestaltung der Nebenanlagen auch eine Straßenbeleuchtung, die aus Gründen der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer Bestandteil der Ausbaumaßnahme ist.

Grundvoraussetzung für den Straßenbau ist die Erneuerung der Versorgungsleitungen des AVH und der Stadtwerke Haldensleben (SWH).

Die Ausbaubreite der Fahrbahn beträgt 5,10 m, so dass ein Parken auf der Fahrbahn am Fahrbahnrand möglich ist. Die 2-zeiligen Entwässerungsrinnen sind Bestandteil der gewählten Fahrbahnbreite. Die Fahrbahn wird von den Seitenbereichen durch Rundborde mit 6 cm Ansicht getrennt, die im Bereich der Grundstückszufahrten auf 3 cm abzusenken sind.

Die selbständige Anlage „Durchgang zur Kolonie“ wird auf der gesamten Straßenraumbreite überfahrbar ausgebaut. Dabei ist es geplant eine 3 m breite Fahrbahn mit 3-zeiliger Mittelrinne herzustellen, die mit Tiefborden (niveaugleich) abzugrenzen ist. Die restlichen Flächen bis zur Grundstückgrenze sind mit Betonsteinpflaster zu gestalten.

 

Die grundsätzliche Organisation und die Verwendung der Materialien ist folgendermaßen geplant:

 

Maschenpromenade (von rechts nach links):

 

Traufstreifen:  Breite variabel, Mosaikpflaster

Gehbahn:  Breite 1,80m, Betonsteinplatten Format 60/40/8 bzw. 20/40/8

Grünstreifen:  Breite mind. 2,00m, Rasenansaat und geplante Baumstandort

Fahrbahn:  Breite 5,10m, Asphaltbauweise

Parken:  auf der Fahrbahn im ausgewiesenen Bereich einschl. Entwässerungsrinnen

Seitenstreifen:  Breite mind. 0,50m, wassergebundene Wegedecke

           

Zufahrt: 

im Bereich Gehbahn: Betonsteinplatten Format 60/40/10 bzw. 20/40/10

restliche Bereiche:  Betonsteinpflaster 18/24/8

 

Durchgang zur Kolonie (von rechts nach links):

 

Seitenstreifen:  Breite 1,00 m, Betonsteinpflaster 18/24/8, überfahrbar

Fahrspur:  Breite 1,25 m, Asphaltbauweise

Mittelrinne:  Breite 0,50 m

Fahrspur:  Breite 1,25 m

Seitenstreifen:  Breite 0,50 m, Betonsteinpflaster 18/24/8, überfahrbar

 

Die Maschenpromenade ist eine kommunale Straße. Als Anliegerstraße weist diese eine flächenerschließende Straßenverbindung auf. Es liegt ein geschlossener Bebauungszustand vor.

Straße, Straßenentwässerung und Seitenbereiche befinden sich in einem schlechten Zustand, so dass für den Baulastträger die Notwendigkeit des grundhaften Ausbaus besteht.

Der Beginn der Baustrecke stellt die Anbindung an die Schützenstraße dar. Das Ausbauende befindet sich hinter der Karl-Liebknecht-Schule Höhe Haus-Nr. 15. 

Die vorhandene Fahrbahnbreite beträgt 3,50 m bis 5,00 m. Auf der Nordostseite befindet sich ein Gehweg, welcher durch eine Baumallee eingefasst ist. Zwischen der Gehbahn und der Fahrbahn ist ein unbefestigter Streifen.

An die nordwestliche Nebenanlage schließen vor der Schule Stellplätze in Senkrechtaufstellung an den öffentlichen Straßenraum an. Die Straße weist überwiegend eine Asphaltdecke auf Natursteinpflaster auf, lokal Asphalt auf Schotter. Die Gehwege sind überwiegend mit Plattenbelag (Betonplatten 30/30) befestigt.

Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen entsprechen nicht dem Stand der Technik und müssen erneuert werden.

Die vorhandenen Quer- und Längsgefälle weisen keine regelgerechten Neigungen auf, die Oberflächenentwässerung ist ungeordnet.

Entsprechend der Flächenverfügbarkeit und des Verkehrsaufkommens wurden für die Maschenpromenade zwischen Schule und Schützenstraße folgende Bemessungsbreiten für Querschnittselemente gewählt:

 

QuerschnittselementBemerkungRegelbreite
FahrbahnParken auf der Fahbahnin markierten Bereichen5,10 m
Grünstreifen mit Baumstandort-2,00 m
GehbahnPlattenband + Mosaikstreifen                

2,00 m

Seitenstreifen-mind. 0,50 m

 

Die Entwässerungsrinnen sind Bestandteil der Fahrbahnbreite.

 

In der nordöstlichen Gehbahn ist ein Plattenband in einer Breite von 1,80 m anzulegen. Die Gehbahn wird auch im Bereich von Grundstückszufahrten optisch als durchgehendes Element ausgebildet, um die Bevorrechtigung des Fußgängerverkehrs zu verdeutlichen.

Hinter dem Plattenband ist bis zur Grundstücksgrenze bzw. zur vorhandenen Einfriedung ein Mosaikstreifen in variabler Breite herzustellen.

 

Zwischen Fahrbahn und Gehbahn befindet sich ein Grünstreifen, der mit geplanten Baumstandorten untergliedert ist und neben der Funktion der Trennung gleichzeitig einen Schutzstreifen darstellt.

 

Die Anbindung des Weges „Durchgang zur Kolonie“ wird sowohl von der Maschenpromenade als auch von der Kolonie als Grundstückszufahrt ausgebildet und durch eine abgesenkte Bordanlage begrenzt.

 

Die Befestigung der Fahrbahn wird in Asphaltbauweise ausgeführt und gemäß RStO 01 Tafel 1, Zeile 3 wie folgt festgelegt:

 

Befestigungsaufbau nach RStO 01

Bauweise mit Pflasterdecke für Fahrbahnen auf F2- und F3-Untergrund/Unterbau

Tafel 1, Zeile 3

 

  4 cm  Asphaltbeton AC 8 DN 70/100*

10 cm  Asphalttragschicht AC 32 TN 70/100*              EV2 = 120 MN/m²

15 cm  Schottertragschicht B1                                        EV2 = 100 MN/m²

26 cm  Frostschutzschicht B2                                         EV2 =   45 MN/m²

20 cm  Untergrundverbesserung     

           Mineralgemisch B2                                     

75 cm  Gesamtdicke des frostsicheren Oberbaus

 

Zur Abführung des anfallenden Oberflächenwassers der Fahrbahn steht als Vorflut der im Zuge der Baumaßnahme zu erneuernde Mischwasserkanal zur Verfügung. Das Oberflächenwasser der Fahrbahn wird über das Quer- und Längsgefälle in die Bord- bzw. Mittelrrinnen geführt und gelangt über die Straßenabläufe in das Leitungssystem.

Die Bordrinnen sind Bestandteil der Fahrbahnbreite.

 

Die Maschenpromenade ist von der Schützenstraße bis Höhe Haus-Nr. 15 als verkehrsberuhigter Bereich auszuweisen. Im Anschluss folgt die Ausweisung als Tempo-30-Zone der Hagenstraße.

 

Um ein zeitweises Parken für Anwohner und Eltern der KITA bzw. der Schule zu ermöglichen, sind auf der 5,10 m breiten Fahrbahn Pkw-Stellplätze zu markieren und entsprechend zu beschildern. Dabei ist das Parken vom Durchgang zur Kolonie bis Höhe Haus-Nr. 15 von Mo bis Fr von 6 - 18 Uhr jeweils auf eine Stunde zu beschränken.

 

Der Durchgang zur Kolonie wird von der Straße Kolonie als Sackgasse beschildert. An der Zufahrt zur Maschenpromenade sind zwei Absperrbügel auszustellen, so dass ein Durchfahren des Weges Ortsfremder unterbunden wird.

 

Eine dem Straßenraum angepasste Straßenbeleuchtung ergänzt den Entwurf. Dabei ist vorgesehen, mit der Leuchte Gamma der Firma Se´lux zu arbeiten.

 

Die Baumaßnahme soll unter abschnittsweiser Vollsperrung realisiert werden.

 

Lageplan

Informationen zum 2. Bauabschnitt - fußläufiger Bereich zwischen der Sekundarschule "Karl Líebknecht" und der Hagenstraße     >>hier<<

Fotodokumentation 1. Bauabschnitt:

23.08.2010

Zustand vor der Baumaßnahme - 24.06.2010

 

 

 



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