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Stadthof 


Abteilungsleiter: Herr Peter, Tel.: 0 39 04 / 45-241

Aufgaben sind u. a.:

  • Maschinelle Straßenreinigung gemäß der Kehrpläne im Stadtgebiet Manuelle
  • Straßenreinigung nach Plan und Bedarf auf allen öffentlichen Straßen, Wegen u. Plätzen
  • Betriebstechnische Unterhaltung von öffentlichen Brunnen und Straßenkunstwerken
  • Wartung und Unterhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen, Papierkörben und Hundetoiletten
  • Beseitigung von Havarieschäden im öffentlichen Verkehrsraum der Stadtlage Haldensleben nach Auftragserteilung, besonders dann wenn der Verursacher unbekannt oder Gefahr im Verzug eingetreten ist
  • Betriebstechnische Unterhaltung und Pflege von Spielgeräten - u. Flächen auf öffentlichen Spielplätzen Pflege und Erhaltung von Verkehrsbeschilderungen,- Markierungen, Pollern und urbanem Mobiliar in der Stadt
  • Winterdienst im Zuständigkeitsbereich der Stadt nach Plan und Bedarf
  • Unterhaltung der städtischen Radwanderwege
  • Verwaltung und Erhaltung des Fuhrparkes am Stad

Sachgebiet Grünanlagen

Aufgaben sind u. a.:

  • Verantwortlich für alle öffentliche Grünflächen der Stadt Haldensleben
  • Mitwirkung bei der Planung und dem Bau von Grünanlagen
  • Unterhaltung und Betrieb von: Parkanlagen, Spielanlagen, Gärten, Straßenbegleitgrün, Friedhöfe, sonst. Grünanlagen
  • Pflege und Neupflanzen von Bäumen an Straßen, Parks und anderen öffentlichen Bereichen und deren jährliche Baumkontrolle
  • Erarbeitung des Baumkatasters und dessen ständiger Aktualisierung Mitwirkung bei der Naturschutz -u. Landschaftspflege und Mitarbeit bei zwischengemeindlichen Planungsbesprechungen
  • Beaufsichtigung und fachliche Anleitung der zugeordneten Arbeitskräfte
    Ausbildung Gärtner GA-LA BAU


Friedhofsverwaltung

  • Friedhofsverwalterin: Frau Witt, Tel.: 0 39 04 / 45-241
  • Stadthof Haldensleben

Aufgaben sind u. a.:

  • Verantwortlich für städt. Friedhof Haldensleben, Hundisburg, Satuelle u. Kapelle in Wedringen
  • Betrieb, Verwaltung und Unterhaltung der o.g. Friedhöfe, sowie der sich auf den Friedhöfen befindlichen Baulichkeiten
  • Ständige Aktualisierung des Friedhofskatasters
  • Annahme und Bearbeitung von Sterbefällen
  • Erarbeitung der Friedhofs-u. Gebührensatzung und deren Anwendung
  • Aufgaben nach dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz)
  • Beaufsichtigung und fachliche Anleitung der zugeteilten Arbeitskräfte

 

 



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