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Fragen und Anträge zum Thema Wohngeld

 

Seit dem 01. Jan. 2009 ist ein neues Wohngeldgesetz in Kraft getreten. Damit hat sich die Höhe der Leistung für die Wohngeldempfänger verbessert. Auch Diejenigen, die vorher keinen Anspruch hatten, könnten jetzt zum ersten Mal Wohngeld erhalten.

 

Voraussetzung ist der Wohngeldantrag:

  • Mieter einer Wohnung stellen einen Antrag auf Mietzuschuss
  • Eigentümer im Eigenheim oder in der Eigentumswohnung stellen einen Antrag auf Lastenzuschuss.

Wer kann keinen Antrag stellen?

  • Bezieher von Transferleistungen (z.B. SGB II, SGB XII, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe), wenn die Kosten der Unterkunft bei Bewilligung der jeweiligen Leistung berücksichtigt wurden
  • Haushalte zu denen ausschließlich Auszubildende gehören, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe haben oder im Falle eines Antrages hätten

  • Alleinstehende Wehrpflichtige / Zivildienstleistende, die Anspruch auf Mietbeihilfe nach dem Unterhaltssicherungsgesetz haben.

Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Höhe des Einkommens, von der Höhe der Miete/Belastung und von der Zahl der Haushaltsmitglieder.

Bei der Einkommensermittlung wird grundsätzlich vom Bruttoeinkommen ausgegangen.

 

Die Wohngeldanträge mit Anlagen erhalten Sie in der Wohngeldbehörde oder im Bürgerbüro der Stadt Haldensleben, Markt 20.

 

Sprechzeiten/Öffnungszeiten Wohngeldbehörde:

Dienstag:

     9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch: 

     9:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:

     9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag:

     9:00 bis 12:00 Uhr

 

Welche Unterlagen sind einzureichen?

 

Miet- und Lastenzuschussanträge

Einkommensnachweise aller Art:

  • Verdienstbescheinigung
  • Abfindungen
  • Einkommen aus einem Nebenjob
  • Rentenbescheide
  • private Renten
  • Unterhalt
  • Kindergeld
  • Zinsen aus Sparguthaben
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Leistungen zur Ausbildung
  • Unterhaltsverpflichtungen

Dies ist keine abschließende Aufzählung. Fragen Sie bitte nach.

 

Mietzuschuss

  • Mietvertrag (bei Erstantrag)
  • Mietbescheinigung
  • Leistungen an Dritte (Kabelfernsehen, Betriebskosten)

Dies ist keine abschließende Aufzählung. Fragen Sie bitte nach.

 

Lastenzuschuss

  • Eigentumsnachweis (bei Erstantrag)
  • Nachweise über Kredite
  • m²- Nachweis
  • Nachweis über die Grundsteuer
  • Erbbaupacht
  • eventuelle Einnahmen aus Vermietung
  • Beträge Dritter zur Aufbringung der Belastung (z.B. Eigenheimzulage)

Dies ist keine abschließende Aufzählung. Fragen Sie bitte nach.

 

Für individuelle Auskünfte stehen wir Ihnen an den Sprechtagen gern zur Verfügung persönlich und auch telefonisch

unter 03904-479368 Frau Laaß

 oder 03904-479369 Frau Bobke.

 

Für die Stadt Haldensleben gilt die Mietenstufe II.

 

Hier können Sie zwei Beispielrechnungen ansehen.

Weitere Informationen zur Wohngeldreform finden sie auf der Seite des Bundesministeriums und in diesem Flyer.

 



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